FÖHR BIKE
Oldsum 10 / 25938 Oldsum
Koogskuhl 1 / 25938 Wyk
Mail: foehrbike(at)gmail.com
Allgemeine Vermietungsbedingungen
I. Das Fahrrad und seine Benutzung
II. Pflichten des Mieters
III. Reparatur
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Dem Vermieter muss bei einem von ihm zu verantwortenden Defekt die Möglichkeit gegeben werden, die Reparatur selbst auszuführen oder ein Ersatzrad zu stellen.
IV. Unfall/Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Den Diebstahl eines Fahrrades während der Nutzungsdauer hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen dem Vermieter mitzuteilen.
Diebstahl- und Schadenversicherung
Der Mieter hat die Möglichkeit bei der Buchung eine Versicherung (ohne Selbstbeteiligung) gegen Diebstahl des Mietrades während der Mietzeit abzuschließen. Diese Versicherung greift auch bei Schäden am Mietrad, die ggf. während der Mietzeit entstehen könnten. Die Versicherung haftet nicht für Personenschäden und Schäden an anderen Fahrzeugen und Gegenständen, außerdem gilt diese nur auf Föhr. Beim Verlassen der Insel entfällt der Versicherungsschutz.
V. Haftung
VI. Rückgabe des Fahrrades
VII. Anfallende Storno-Gebühren
Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Oldsum 10 / 25938 Oldsum
Koogskuhl 1 / 25938 Wyk
Mail: foehrbike(at)gmail.com
Allgemeine Vermietungsbedingungen
I. Das Fahrrad und seine Benutzung
- Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
- Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
- Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
- Das Fahrrad darf ohne Einwilligung des Vermieters nicht für eine Fahrt ins Ausland (z. B. Dänemark) verwendet werden.
- Bei Ausflügen mit dem Fahrrad auf die Nachbarinseln oder das Festland wird kein Pannendienst durch den Vermieter gestellt.
II. Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.
- Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
III. Reparatur
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Dem Vermieter muss bei einem von ihm zu verantwortenden Defekt die Möglichkeit gegeben werden, die Reparatur selbst auszuführen oder ein Ersatzrad zu stellen.
IV. Unfall/Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Den Diebstahl eines Fahrrades während der Nutzungsdauer hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen dem Vermieter mitzuteilen.
Diebstahl- und Schadenversicherung
Der Mieter hat die Möglichkeit bei der Buchung eine Versicherung (ohne Selbstbeteiligung) gegen Diebstahl des Mietrades während der Mietzeit abzuschließen. Diese Versicherung greift auch bei Schäden am Mietrad, die ggf. während der Mietzeit entstehen könnten. Die Versicherung haftet nicht für Personenschäden und Schäden an anderen Fahrzeugen und Gegenständen, außerdem gilt diese nur auf Föhr. Beim Verlassen der Insel entfällt der Versicherungsschutz.
V. Haftung
- Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
- Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrads, im Falle eines Diebstahls während der Mietzeit und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Der Mieter hat die Schadensnebenkosten zu ersetzen. Der Mieter kann bei der Buchung eine Fahrraddiebstahl- und Schadenversicherung (für Schäden am Mietrad) abschließen, siehe Punkt IV.
- Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.
VI. Rückgabe des Fahrrades
- Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Standort (Haus 10, Oldsum oder Koogskuhl 1, Wyk) bis 20:00 Uhr zurückzugeben oder bei Abholung an einem vereinbarten Ort ab 17:30 Uhr für die Abholung abzustellen. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
- Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
- Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter mit jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.
- Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades gegebenenfalls aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
VII. Anfallende Storno-Gebühren
- Bei der Stornierung einer Buchung (2-14Tage vor Mietbeginn) werden Ihnen 30% des Mietpreises nicht erstattet.
- Bei der kurzfristigen Stornierung (48 Stunden vor Mietbeginn) einer Buchung können die Kosten nicht erstattet werden.
--> Wir bitten um Ihr Verständnis - die Räder hätten in diesem Fall auch anderweitig vermietet werden können - Bei vorzeitiger Rückgabe aus privaten Gründen bleibt der komplette Mietpreis bestehen.
Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.